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   BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09   

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BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09 (https://dejure.org/2012,3507)
BPatG, Entscheidung vom 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09 (https://dejure.org/2012,3507)
BPatG, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 21 W (pat) 88/09 (https://dejure.org/2012,3507)
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  • BPatG, 05.07.2001 - 21 W (pat) 72/99
    Auszug aus BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09
    Die Verfahren nach den Patentansprüchen 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag stellen auch keine Diagnostizierverfahren dar, da kein Vergleich mit Normwerten, Auswertung des Vergleichs und Deutung als krankhafter Zustand vorgenommen wird (siehe auch BPatG, Beschl. v. 5. Juli 2001 - 21 W (pat) 72/99).
  • BGH, 21.12.1982 - X ZB 10/82

    Begründungspflicht des Bundespatentgerichts bei mangelnder Patentfähigkeit des

    Auszug aus BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09
    Mit den nicht gewährbaren Patentansprüchen 1 in den beantragten Fassungen fallen aufgrund der Antragsbindung auch die Unteransprüche und die nebengeordnete Patentansprüche in den verschiedenen Anspruchsfassungen (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel).
  • BPatG, 02.11.2010 - 21 W (pat) 39/08

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zustellung eines Zurückweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09
    Der patentrechtliche Begriff des Gewerbes ist umfassend, er schließt grundsätzlich auch die freien Berufe einschließlich der ärztlichen Tätigkeit ein, sofern diese nicht gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 2 PatG von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind, was lediglich auf chirurgische und therapeutische Behandlungs- sowie Diagnostizierverfahren zutrifft (siehe auch BPatG, Beschl. v. 2. November 2010 - 21 W (pat) 39/08).
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