Rechtsprechung
BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 05.07.2001 - 21 W (pat) 72/99
Auszug aus BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09
Die Verfahren nach den Patentansprüchen 1 gemäß Haupt- und Hilfsantrag stellen auch keine Diagnostizierverfahren dar, da kein Vergleich mit Normwerten, Auswertung des Vergleichs und Deutung als krankhafter Zustand vorgenommen wird (siehe auch BPatG, Beschl. v. 5. Juli 2001 - 21 W (pat) 72/99). - BGH, 21.12.1982 - X ZB 10/82
Begründungspflicht des Bundespatentgerichts bei mangelnder Patentfähigkeit des …
Auszug aus BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09
Mit den nicht gewährbaren Patentansprüchen 1 in den beantragten Fassungen fallen aufgrund der Antragsbindung auch die Unteransprüche und die nebengeordnete Patentansprüche in den verschiedenen Anspruchsfassungen (vgl. BGH, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel). - BPatG, 02.11.2010 - 21 W (pat) 39/08
Patentbeschwerdeverfahren - zur Zustellung eines Zurückweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus BPatG, 09.02.2012 - 21 W (pat) 88/09
Der patentrechtliche Begriff des Gewerbes ist umfassend, er schließt grundsätzlich auch die freien Berufe einschließlich der ärztlichen Tätigkeit ein, sofern diese nicht gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 2 PatG von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind, was lediglich auf chirurgische und therapeutische Behandlungs- sowie Diagnostizierverfahren zutrifft (siehe auch BPatG, Beschl. v. 2. November 2010 - 21 W (pat) 39/08).